Bürgerstiftung Schorndorf

Geschäftsstelle
Birgit Lang
Urbanstraße 24
Künkelin-Rathaus
73614 Schorndorf
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  • Spendenkonto:
    Bürgerstiftung Schorndorf
    Volksbank Stuttgart eG

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    DE10 6009 0100 0005 5550 00
    BIC:
    VOBADESS

Ihre Unterstützung

Sie können sich bei der Bürgerstiftung auf ganz unterschiedliche Weisen einbringen:

  • Ideen- und Projektvorschläge machen,
  • Anregungen geben,
  • Stifter und Spender werben,
  • die Stiftungsgremien bei der Projektauswahl, Vermögensanlage sowie in Rechts- und Steuerfragen beraten,
  • in der Verwaltung der Stiftung mithelfen,
  • bei Projekten mitwirken,
  • durch Spenden und Zustiftungen die Arbeit unterstützen.

Zustiftungen fließen in das Stiftungsvermögen und verbleiben dort werterhaltend; nur die (Zins-)Erträge dürfen für die Aufgaben der Stiftung verwendet werden.
Spenden werden dagegen direkt für bestimmte Zwecke oder Aufgaben verwendet.

Willkommene Hilfe – und steuerlich absetzbar – sind beide Formen von Zuwendungen.

Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle, Birgit Lang, Telefon 07181 602-2102, E-Mail: buergerstiftung(at)schorndorf.de

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Sie möchten die Bürgerstiftung Schorndorf durch eine Spende unterstützen - herzlichen Dank hierfür.

Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach Paragraf 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (zum Beispiel einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden.

Zusätzlich wird ein Beleg des Spendenempfängers benötigt, der Aussagen über den steuerbegünstigten Zweck enthält.

Diesen Beleg für den vereinfachten Spendennachweis an die Bürgerstiftung Schorndorf erhalten Sie hier zum Herunterladen. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen Sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die wir Ihnen gerne zuschicken, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.


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  • Geschäftsstelle Künkelin-Rathaus, Urbanstraße 24
  • 73614 Schorndorf
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  • Fax: 07181 602-72102
  • birgit.lang(at)schorndorf.de