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Spendenkonto:
Bürgerstiftung Schorndorf
Konto-Nr. 5 555 000
BLZ 600 901 00
Volksbank Stuttgart eG

FAQs - Antworten auf häufige Fragen

Was ist eine Bürgerstiftung?

Eine Bürgerstiftung ist eine selbstständige und unabhängige Institution zur Förderung verschiedener gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke in einem lokalen oder regionalen Wirkungsraum, die einen langfristigen Vermögensaufbau betreibt und ihre Organisationsstruktur und Mittelvergabe transparent macht.

Wie wird die Bürgerstiftung Schorndorf finanziert?

Eine Stiftung benötigt Kapital. Möglichst viel Kapital. Denn nur aus den Erträgen und mit Spenden können die gemeinnützigen Zwecke unterstützt werden, welche die Stiftung zuvor bestimmt hat. Also: je höher das Kapital, umso größer die Hilfe für Land & Leute.

Zustiftungen oder Spenden – was ist der Unterschied?

Zustiftungen fließen in das Stiftungsvermögen, aus dessen Erträgen dann Aufgaben der Stiftung finanziert werden. Spenden werden dagegen direkt für bestimmte Zwecke oder Aufgaben verwendet.
Willkommene Hilfe – und steuerlich absetzbar – sind beide Formen von Zuwendungen.

Wie ist die Bürgerstiftung Schorndorf organisiert?

Zwei Gremien entscheiden über Arbeit und Vergabe der Mittel: Stiftungsvorstand und Stiftungsrat. Beide sind
paritätisch besetzt mit Vertretern der Stadt, der Volksbank Rems als Hauptstifterin und weiteren gewählten Mitgliedern. Dazu kommt das Stifterforum, dem auch jeder Stifter und Zustifter für zehn Jahre angehört, wenn ein Betrag von mindestens 1000 Euro zugestiftet wird.

Wie kann man sich noch in die Bürgerstiftung einbringen?

Besonders wichtig sind viel Zeit und zündende Ideen. Denn jede Initiative lebt von Menschen, die sie planen und schließlich in eine gute Tat umsetzen. Deshalb, ob in der Verwaltung, bei Planung und Entwicklung, beim Werben von Stiftern und Spendern: Jedes Talent und jeder Beitrag sind uns mehr als willkommen.

Kann ich auch spenden, ohne namentlich genannt zu werden?

Ja, natürlich. Das liegt ganz in Ihrem eigenen Ermessen, ob Sie auf der Website als SpenderIn oder ZustifterIn genannt werden wollen oder nicht. Um Ihre Erklärung hierzu abzugeben, laden Sie bitte unter Downloads“ eine Zustimmungserklärung herunter (auf der Sie auch ablehnen können). Diese senden oder faxen Sie dann bitte direkt an die Bürgerstiftung.


  • Bürgerstiftung Schorndorf
  • Geschäftsstelle Künkelin-Rathaus, Urbanstraße 24
  • 73614 Schorndorf
  • 07181 602-2102
  • Fax: 07181 602-72102
  • birgit.lang(at)schorndorf.de