Bürgerstiftung Schorndorf

Geschäftsstelle
Birgit Lang
Urbanstraße 24
Künkelin-Rathaus
73614 Schorndorf
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Voraussetzung für Förderung

Welche konkreten Förderprojekte angegangen werden, bestimmt der Stiftungsvorstand auf Vorschlag des Stiftungsrates.

Ein „Projekt“ kann eine Aktion sein, die sich nur über ein paar Stunden erstreckt. Oder aber auch über einen langen Zeitraum – je nachdem.

Wenn Sie neue Projekte vorschlagen wollen, die von der Bürgerstiftung unterstützt werden sollen, beachten Sie bitte Folgendes.

Projekte können nur für folgende Zwecke gefördert werden:

  1. Bildung und Erziehung
  2. Schutz von Ehe und Familie, Jugend und Senioren
  3. Gesundheit und Sport
  4. Heimatpflege
  5. Kunst, Kultur und Denkmalpflege
  6. mildtätige Zwecke i.S.d. § 53 AO
  7. Natur- und Umweltschutz
  8. Völkerverständigung und Integration

Bei den Vorschlägen müssen auch die Förderrichtlinien erfüllt sein.

Zur Antragsstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular der Bürgerstiftung Schorndorf.
Bitte richten Sie Ihren Antrag an:
Bürgerstiftung Schorndorf
Geschäftsstelle
Urbanstraße 24, Künkelin-Rathaus
73614 Schorndorf

Vor der Antragstellung bietet sich eine kurze schriftliche Anfrage darüber an, ob die Projektidee grundsätzlich gefördert werden kann.


  • Bürgerstiftung Schorndorf
  • Geschäftsstelle Künkelin-Rathaus, Urbanstraße 24
  • 73614 Schorndorf
  • 07181 602-2102
  • Fax: 07181 602-72102
  • birgit.lang(at)schorndorf.de