Voraussetzung für Förderung
Welche konkreten Förderprojekte angegangen werden, bestimmt der Stiftungsvorstand auf Vorschlag des Stiftungsrates.
Ein „Projekt“ kann eine Aktion sein, die sich nur über ein paar Stunden erstreckt. Oder aber auch über einen langen Zeitraum – je nachdem.
Wenn Sie neue Projekte vorschlagen wollen, die von der Bürgerstiftung unterstützt werden sollen, beachten Sie bitte Folgendes.
Projekte können nur für folgende Zwecke gefördert werden:
- Bildung und Erziehung
- Schutz von Ehe und Familie, Jugend und Senioren
- Gesundheit und Sport
- Heimatpflege
- Kunst, Kultur und Denkmalpflege
- mildtätige Zwecke i.S.d. § 53 AO
- Natur- und Umweltschutz
- Völkerverständigung und Integration
Bei den Vorschlägen müssen auch die Förderrichtlinien erfüllt sein.
Zur Antragsstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular der Bürgerstiftung Schorndorf.
Bitte richten Sie Ihren Antrag an:
Bürgerstiftung Schorndorf
Geschäftsstelle
Urbanstraße 24, Künkelin-Rathaus
73614 Schorndorf
Vor der Antragstellung bietet sich eine kurze schriftliche Anfrage darüber an, ob die Projektidee grundsätzlich gefördert werden kann.